Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der comFUSE

Stand 01.01.03

I. Geltungsbereich

(1) Für das Zustandekommen sämtlicher Verträge zwischen dem Kunden und der comFUSE gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der neusten Fassung, welche die Rechte und Pflichten der Parteien bei Vertragsabschluss und Vertragserfüllung festlegen. Unsere Mitarbeiter sind nur zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit daher der schriftlichen Bestätigung.

(2) Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, soweit diese mit den nachfolgenden Bedingungen und Regelungen nicht übereinstimmen oder deren Geltung durch die comFUSE nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

(3) Soweit in diesem allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten sein sollten, welche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den Geschäftsverkehr mit dem Verbraucher keine Anwendung finden, gelten sie insoweit nur für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

(4) Für Folgegeschäfte finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dannAnwendung, wenn nicht ausdrücklich bei Fortführung des Geschäfts darauf Bezug genommen wurde.

II. Vertragsabschluss

(1) Der Abschluss eines Vertrages zwischen der comFUSE und dem Kunden bedarf der Schriftform. Die comFUSE ist berechtigt, ein schriftlich oder mündlich erklärtes Angebot zu verändern oder zurückzuziehen, soweit von Seiten des Kunden noch keine schriftliche Vertragsannahme erklärt wurde. Die Annahme des Vertragsabschlusses kann darüber hinaus auch durch die Entgegenahme von Dienstleistungen, durch die Übergabe von Ware oder auch durch die ausdrückliche oder konkludente Abnahme einer sonstigen Leistung durch den Kunden erfolgen. Mit der Annahme dieser Leistung ist der Vertrag zustande gekommen.

(2) Der Umfang der Leistungspflicht der comFUSE ergibt sich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung, welche auf Wunsch des Kunden in einem schriftlichen Angebot fixiert werden kann.

III. Warenlieferung

(1) Die comFUSE behält sich das Eigentum an übergebenen Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Zur Weitergabe der
Waren vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch die comFUSE berechtigt.

(2) Die im Angebot der comFUSE enthaltenen Preise verstehen sich excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, beinhalten jedoch keine Nebenleistungen für Installation, Schulung oder sonstige mit dem Erwerb der Ware verbundenen Aufwendungen. Die Betreuung und Wartung der Ware bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen der comFUSE und dem Kunden.

(3) Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbeträge sind sofort fällig. Die Zahlung ist ohne Skonto oder sonstige Abzüge in bar oder bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung per Überweisung auf das Geschäftskonto der comFUSE zu erfolgen. Bei der Zahlung per Überweisung gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem angebenen Geschäftskonto der comFUSE als Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungspflicht.

(4) Die Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen der comFUSE ist für den Kunden nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht auf den Zahlungsanspruch der comFUSE darf von dem Kunden nur insoweit geltend gemacht werden, als der Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Bei der Lieferung von Waren an Unternehmer sind während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die betreffenden Waren gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen sind an die comFUSE abzutreten. Die comFUSE erklärt die Annahme dieser Abtretung.

IV. Domain Beschaffung, E-Mail Kontakt

(1) Soweit die Vermittlung und Konnektierung einer Domain Gegenstand dieses Vertrages ist, gelten für die Registrierung und Verwaltung der einzurichtenten Top-Level-Domains die Bestimmungen der jeweiligen Vergabeorganisiation unmittelbar für den Kunden. Die comFUSE übernimmt keine Garantien für die erstmalige Verfügbarkeit oder die technische Zuverlässigkeit der dauerhaften Bereitsstellung der vom Kunden gewünschten Domain Bezeichnungen.

(2) Der Kunde hat für den Kontakt mit der comFUSE im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Domain oder der Webseitengestaltung eine gültige E-Mail Adresse mitzuteilen und eingehende Mails auf diese Adresse in regelmäßigen Abständen von maximal 4 Wochen zu überprüfen.

V. Urheberrechte

(1) Entwirft die comFUSE für den Kunden neue grafische Gestaltungen, Designs, Logos oder sonstige Werke mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, so ist der Kunde lediglich auf Grundlage einer schriftlich fixierten Lizenzvereinbarung zur Nutzung dieser Werke berechtigt. Sollte keine ausdrückliche Lizenzvereinbarung zwischen der comFUSE und dem Kunden existieren, so beschränkt sich der Umfang der berechtigten Nutzung der Werke auf den Vertragszweck.

(2) Soweit eine abweichende Vereinbarung nicht besteht, ist der Kunde nicht dazu berechtigt, die von der comFUSE entworfenen Werke zu verändern, zu verviefältigen oder diese ohne Zustimmung der comFUSE für anderweitige geschäftliche Tätigkeiten zu nutzen.

(3) Für Inhalte, welche von dem Kunden der comFUSE zur Gestaltung der Webseiten zur Verfügung gestellt oder vom Kunden selbst in bestehende Webseiten eingefügt werden, trägt dieser die alleinige Verantwortung, dass die betreffenden Inhalte weder gegen Rechte Dritter (Markenschutz, Urheberrechte, etc.) noch gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die comFUSE zur sofortigen ersatzlosen Beseitigung der Inhalte und zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde hat die comFUSE aus jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte, welche aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellter Inhalte geltend gemacht werden, freizuhalten.

VI. Haftung für Sachmängel

(1) Im Falle des Anspruchs eines Unternehmers auf Nacherfüllung, Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verjähren die Ansprüche innerhalb eines Jahres. Die Ansprüche der Verbraucher aus dem Erwerb von neu hergestellten Gegenständen, welche ausschließlich Ihrem Privatgebrauch bestimmt sind, verjähren innerhalb von 2 Jahren, bei dem Verkauf von gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres. Die für Kaufleute geltende Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, der comFUSE die Untersuchung der von ihm gerügten Waren für die Durchführung einer Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung zuzulassen und die Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

(3) Angaben zu Waren anderer Hersteller in Angeboten und Leistungsbeschreibungen sind reine Beschaffenheitsangaben, welche auf den jeweiligen Herstellerangaben beruhen und gelten nur dann als zugesicherte Eigenschaften der Waren, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Dies gilt auch für vorgelegte Muster.

(4) Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt die Mangelbeseitigung oder Nachlieferung der Ware in den Geschäftsräumen der comFUSE, soweit keine Vor-Ort-Betreuung bei Vertragsabschluss mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde. Die comFUSE hat das Recht, nach eigener Wahl die Mangelbeseitigung oder Nachlieferung am Einsatzort der Ware vorzunehmen. Im Falle der Versendung der Ware zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, die Orginalverpackung zu verwenden oder auf eigene Kosten für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Soweit von dem Kunden zusätzlich die Rückübersendung der Ware nach Mängelbeseitigung oder Nachlieferung gewünscht wird, sind die Kosten für die geeignete Verpackung und Versendung durch die comFUSE von ihm zu tragen.

(5) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beziehen sich nicht auf Fehler welche durch den gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Installation, eigenhändige Reparaturversuche sowie Bedienungsfehler des Kunden einschließlich der unfachgemäßen Änderung der Hard- und Softwareausstattungen zurückzuführen sind.

VII. Haftung

(1) Die comFUSE übernimmt im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung von Verträgen keinerlei Haftung für Schäden, mit Ausnahme derer welche auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeiter beruhen. Die Haftung für Schäden ist auf den Umfang beschränkt, welcher sich aus dem vorhersehbaren vertragstypischen Verlauf der Dinge ergibt.

(2) Die vorgenannte Freizeichnungsklausel findet keine Anwendung auf Schäden, welche mit der Verletzung des Körpers oder der Tötung einer Person im Zusammenhang stehen.

(3) Die comFUSE übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten des Kunden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von Installationsarbeiten von Software sowie dem Ein- bzw. Umbau von Hardwarekomponenten an eigenen Geräten und Netzwerken durch die comFUSE für eine ausreichende externe stromversorgungsunabhängige Sicherung der eigenen Datenbestände zu sorgen.

(4) Für die Vertraulichkeit von Passwörtern, welche der Kunden für den Zugang zu seinen Daten oder Webseiten von der comFUSE erhält, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Die Kennwörter sind vor Mißbrauch und unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Schäden, welche im Zusammenhang mit einem vom Kunden zu verantwortenden Mißbrauch eine Zugangspasswortes entstehen, sind von diesem in vollem Umfange zu ersetzen.

(5) Die comFUSE haftet für Passwörter des Kunden, welche sich auf dessen eigenen Rechnern befinden und im Rahmen der Auftragsabwicklung der comFUSE bekannt werden sollten, nur für die Dauer der Auftragsdurchführung sowie begrenzt auf Schäden, welche auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten basieren der comFUSE beruhen. Der Kunde hat die Verpflichtung, sämtliche Passwörter, welche der comFUSE mitgeteilt wurden oder dieser durch die Auftragsabwicklung bekannt geworden sind, nach Beendigung des Auftrags zu ändern. Für Schäden, welche durch den Verstoß gegen dieser Änderungspflicht nach Beendigung des Auftrags verursacht wurden, übernimmt die comFUSE keine Verantwortung.

(6) Bei dem Verkauf und der Installation von Softwareprodukten beschränkt sich die Haftung auf den Neuanschaffungswert der Software.

VIII. Lizenzvereinbarungen, Freihaltungsklausel Software

(1) Für Softwareprodukte und Dokumentationen, welche von der comFUSE dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, gelten die nachfolgenden Lizenzbedingungen, soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Lizenzvereinbarung getroffen wurde oder der Kunde mit dem Erwerb der Software den verbundenen Lizenzvertrag des Herstellers übernimmt.

(2) Der Kunde ist durch den Erwerb von Fremdsoftware oder eigener Software der comFUSE lediglich berechtigt, diese in der Anzahl der zur Verfügung gestellten Datenträgern auf eigenen Rechnern zu eigenen Zwecken zu betreiben. Diese Bindung an die Anzahl der erworbenen Datenträger gilt auch für jeden Rechner, durch welchen der Zugriff auf die Software durch ein Netzwerk möglich ist. Für die Nutzung der Software eines Datenträgers durch mehrere Rechner innerhalb eines Netzwerkes, hat der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte für die Anzahl der Rechner von der comFUSE zu erwerben. Das Kopieren von

Datenträgern ist lediglich zum Zwecke der Datensicherung, Fehlersuche oder Archivierung gestattet. Soweit die Datenträger des Originals mit Lizenzvermerken der comFUSE versehen sind, sind diese auch auf allen Sicherungskopien der Datenträger entsprechend anzubringen.

(3) Der Kunde ist zur Weitergabe der Software an Dritte nur im Umfang der vorgenannten Lizenzbedingungen, unter Aufgabe der eigenen Nutzung und unter Übergabe sämtlicher mit der Software verbundener Dokumentationen und Sicherungskopien berechtigt.

(4) Für jeden Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarungen hat der Kunde der comFUSE die damit verbundenen Schäden zu ersetzen. Ist eine Weitergabe oder Veräußerung der Software unter Verstoß der unter Abs. 3 bezeichneten Bedingungen erfolgt, ist der Kunde gegenüber der comFUSE auch zum Ersatz der durch den Übernehmer verursachten Schäden verpflichtet.

(5) Der Kunde garantiert der comFUSE, dass er für sämtliche Software, welche sich auf seinen Rechnern befindet oder welche von ihm im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt wird, der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde verpflichtet sich, die comFUSE von sämtlicher Ansprüchen Dritter, welche auf der Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten basieren, die im Zusammenhang mit vom Kunden zur Verfügung gestellter Software gegen die Firrma comFUSE geltend gemacht werden in vollem Umfang freizuhalten.

IX. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt dasjenige, was dem Willen der Vertragsparteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

(2) Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Osnabrück.

 

comFUSE
Inh. Christian Löwrick
Kiwittstraße 34
49080 Osnabrück

Telefon 0541 / 750 999 00
Telefax 0541 / 750 999 05
Email info@comfuse.de

Geschäftszeiten:
Montag-Freitag 09.00-17.30 Uhr
(Termine nach Absprache)

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