Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFERUNGS-, VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER COMFUSE GMBH
Stand 01.05.2021

I. Geltungsbereich

Für das Zustandekommen sämtlicher Verträge zwischen dem Kunden (Unternehmer gem. § 14 BGB und Verbraucher gem. § 13 BGB) und der comfuse GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der aktuellen Fassung, welche die Rechte und Pflichten der Parteien bei Vertragsabschluss und Vertragserfüllung festlegen.

Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese die comfuse GmbH ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt.

Für Folgegeschäfte finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gegenüber Unternehmern Anwendung, wenn nicht ausdrücklich bei Fortführung des Geschäfts darauf Bezug genommen wurde.

II. Vertragsabschluss, Leistungen

Der Abschluss eines Vertrages zwischen der comfuse GmbH und dem Kunden bedarf der Schriftform oder der Textform (z. B. auch per E-Mail oder Telefax). Die comfuse GmbH ist berechtigt, ein erklärtes Angebot zu verändern oder zurückzuziehen, soweit von Seiten des Kunden noch keine Vertragsannahme erklärt wurde. Die Annahme des Vertragsabschlusses kann darüber hinaus auch durch die Entgegenahme von Dienstleistungen, durch die Übergabe von Ware oder auch durch die ausdrückliche oder konkludente Abnahme einer sonstigen Leistung durch den Kunden erfolgen. Mit der Annahme dieser Leistung ist der Vertrag zustande gekommen.

Der Umfang der Leistungspflicht der comfuse GmbH ergibt sich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung, welche auf Wunsch des Kunden in einem schriftlichen oder in Textform übermittelten Angebot fixiert werden kann.

Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch die comfuse GmbH erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen und stellen keine Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf Leistungen der comfuse GmbH dar. Eine Beratungspflicht übernimmt die comfuse GmbH nur kraft eines gesondert schriftlich oder in Textform abgeschlossenen Beratungsvertrags.

Eine Garantie gilt seitens der comfuse GmbH nur dann als übernommen, wenn die geschuldete Leistung als „Garantie“ durch die comfuse GmbH bezeichnet wird.

Im Rahmen der Erstellung von Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die comfuse GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Jedoch ist die comfuse GmbH weder zur Unterbreitung eines solchen Angebots verpflichtet, noch muss der Kunde diese weitergehenden Leistungsangebote in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen und gesondert zu vereinbaren. Die Wartung und Pflege der Webseite umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Die comfuse GmbH schuldet in keinem Fall die Erstellung oder Aktualisierung von Rechtstexten, insbesondere des Impressums, der Datenschutzerklärung oder Nutzungsbedingungen.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%ige Sicherheit bei der Datensicherung (Backup) und beim Virenschutz nicht möglich ist. Gleiches gilt für das Risiko von Cyber-Attacken. Im Zusammenhang mit vom Kunden gegenüber der comfuse GmbH diesbezüglich beauftragten Schutz-Leistungen wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung sowie einen möglichst umfassenden Virenschutz / Schutz vor Cyber-Angriffen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu ermöglichen. Auf den vom jeweiligen Softwarehersteller (Drittanbieter) beschriebenen Leistungs- und Sicherheitsumfang wird ausdrücklich Bezug genommen. Rücksicherungen und die Prüfung der Konsistenz der gesicherten Daten im Rahmen des beauftragten Datensicherungsservice sind - soweit nicht ausdrücklich vereinbart - gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

Der Kunde hat die comfuse GmbH rechtzeitig vor Vertragsschluss auf etwaige besondere Anforderungen an dessen Leistungen hinzuweisen.

Die comfuse GmbH führt soweit vereinbart Fernwartungen ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nach Weisungen des Kunden durch. Daten, die der comfuse GmbH im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages durch den Fernzugriff bekannt werden, werden nur für Zwecke der Fernwartung genutzt.

Soweit nicht anders vereinbart erfolgen Leistungen der comfuse GmbH, insbesondere Support, Störungsbeseitigungen, Fehlerbehebungen und Leistungen zur Gewährung der Sicherheit, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten der comfuse GmbH.

Die comfuse GmbH ist jedoch bemüht, Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen. Die comfuse GmbH informiert den Kunden soweit möglich rechtzeitig vor der Durchführung von Wartungsarbeiten.

III. Leistungsänderungen

Soweit der Kunde Änderungen bereits beauftragter Leistungen und Anforderungen wünscht, wird die comfuse GmbH, sofern nicht anders vereinbart, den dabei entstehenden Aufwand und die Durchführbarkeit der gewünschten Änderungen prüfen. Die comfuse GmbH wird den Kunden dann möglichst kurzfristig darüber informieren, welche Auswirkungen das Änderungsverlangen dabei insbesondere auf die Kosten und den Zeitplan hat.

Eventuell vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen und Zeitpläne verlängern sich dementsprechend um die Ausfallszeit sowie um die Zeit, die die comfuse GmbH benötigt, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen.

Die Parteien werden die gewünschten Änderungen gemeinsam verabschieden und schriftlich oder in Textform festlegen.

Kommt eine Einigung über Leistungsänderungen nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grunde, so verbleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Die im Angebot der comfuse GmbH für Unternehmer enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, beinhalten jedoch keine Nebenleistungen für Installation, Schulung oder sonstige mit dem Erwerb der Ware verbundenen Aufwendungen. Angebote gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Betreuung und Wartung gekaufter Waren bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen der comfuse GmbH und dem Kunden.

Die Vergütung nach Aufwand erfolgt bei Leistungserbringung nach der gültigen Preisliste der comfuse GmbH. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei der comfuse GmbH üblichen Tätigkeitsnachweise. Unternehmen müssen den dort getroffenen Festlegungen binnen 2 Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser 2 Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.

Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbeträge sind sofort fällig. Die Zahlung hat ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Bei der Zahlung per Überweisung gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Geschäftskonto der comfuse GmbH als Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungspflicht.

Die Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen der comfuse GmbH ist für den Kunden nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht auf den Zahlungsanspruch der comfuse GmbH darf von dem Kunden nur insoweit geltend gemacht werden, als der Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Kaufsache Eigentum der comfuse GmbH.

Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:

Die comfuse GmbH behält sich das Eigentum an einer Kaufsache („Vorbehaltsware“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese während des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich die comfuse GmbH zu benachrichtigen.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der comfuse GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der comfuse GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die comfuse GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die comfuse GmbH verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

VI. Domain Beschaffung

Soweit die Vermittlung und Konnektierung einer Domain Gegenstand dieses Vertrages ist, gelten für die Registrierung und Verwaltung der einzurichtenden Top-Level-Domains die Bestimmungen der jeweiligen Vergabeorganisation unmittelbar für den Kunden. Die comfuse GmbH übernimmt keine Garantien für die erstmalige Verfügbarkeit oder die technische Zuverlässigkeit der dauerhaften Bereitstellung der vom Kunden gewünschten Domain Bezeichnungen.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain in rechtlicher Hinsicht schuldet die comfuse GmbH nicht.

VII. Nutzungs- und Urheberrechte, Lizenzen

Sämtliche Entwürfe, Bilder, Grafiken, Texte, Skizzen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

Soweit nicht anders vereinbart, räumt die comfuse GmbH dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte in dem im Angebot vereinbarten Nutzungsumfang und Nutzungsdauer ein. Soweit nicht anders vereinbart, werden jeweils einfache Nutzungsrechte übertragen und der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht berechtigt, Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen.

Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Soweit Leistungen Bestandteile (z.B. Bilder, Grafiken, Schriften) enthalten, die unter freien Lizenzen oder anderen Lizenzen Dritter stehen (fremdes Lizenzmaterial), erfolgt eine Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet oder übertragen werden dürfen.

Soweit die comfuse GmbH für Leistungen fremdes Lizenzmaterial in Anspruch nehmen sollte, kann die comfuse GmbH dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial in Rechnung stellen.

Die durch die comfuse GmbH zur Präsentation mit dem Ziel einer Auftragserteilung entwickelten Konzepte und gestalterischen Vorschläge unterliegen ebenfalls dem Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrecht der comfuse GmbH. Die Rechte an diesen Inhalten und Unterlagen verbleiben auch bei Berechnung eines etwaigen Präsentationshonorars bei der comfuse GmbH. Erst mit Erteilung eines Auftrags zur Realisierung gegen gesonderte Vergütung werden dem Kunden entsprechende Rechte im vereinbarten Umfang eingeräumt.

Der Kunde ist durch den Erwerb von Fremdsoftware oder eigener Software der comfuse GmbH lediglich berechtigt, diese in der Anzahl der zur Verfügung gestellten Lizenzen auf eigenen Rechnern zu eigenen Zwecken zu betreiben. Diese Bindung an die Anzahl der erworbenen Lizenzen gilt auch für jeden Rechner, durch welchen der Zugriff auf die Software durch ein Netzwerk möglich ist. Für die Nutzung einer Lizenz durch mehrere Rechner innerhalb eines Netzwerkes hat der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte für die Anzahl der Rechner von der comfuse GmbH zu erwerben. Das Kopieren von Datenträgern ist lediglich zum Zwecke der Datensicherung, Fehlersuche oder Archivierung gestattet. Soweit die Datenträger des Originals mit Lizenzvermerken der comfuse GmbH versehen sind, sind diese auch auf allen Sicherungskopien der Datenträger entsprechend anzubringen.

Der Kunde ist zur Weitergabe der Software der comfuse GmbH an Dritte nur im Umfang der Lizenzbedingungen, unter Aufgabe der eigenen Nutzung und unter Übergabe sämtlicher mit der Software verbundener Dokumentationen und Sicherungskopien berechtigt.

Für jeden Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarungen hat der Kunde der comfuse GmbH die damit verbundenen Schäden zu ersetzen.

Der Kunde garantiert der comfuse GmbH, dass er für sämtliche Software, welche sich auf seinen Rechnern befindet oder welche von ihm im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt wird, der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.

Der Kunde verpflichtet sich, die comfuse GmbH von sämtlicher Ansprüchen Dritter, welche auf der Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten basieren, die im Zusammenhang mit vom Kunden zur Verfügung gestellter Software oder sonstigen Materialen gegen die comfuse GmbH geltend gemacht werden, in vollem Umfang freizuhalten.

VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die comfuse GmbH bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen soweit notwendig zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, der comfuse GmbH alle für die Leistung erforderlichen und notwendigen Unterlagen, Informationen, Texte, Bilder, Fotos, Videos, Grafiken, Daten und sonstige erforderlichen Materialien rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, soweit die Mitwirkung des Kunden dieses erfordert.

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

Die comfuse GmbH ist nicht verpflichtet, die von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenstände, Texte, Bilder, Fotos, Videos, Grafiken, Daten und andere Materialien auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich seiner zur Verfügung gestellten Materialien die Rechte Dritter (z. B. Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte) zu beachten und muss insbesondere über die Genehmigung für die Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Veränderungen verfügen.

Sofern der Kunde der comfuse GmbH Fotos, Bilder, Grafiken oder Videos zur Verfügung stellt, auf denen Personen abgebildet sind (z.B. Mitarbeiter oder Modelle), ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen, Fotos etc. eingewilligt haben.

Der Kunde stellt zudem sicher, dass das von ihm gelieferte Material nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.

Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen durch die comfuse GmbH gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind.

Der Kunde ist für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich.

Wenn der Kunde Dritte mit Änderungen an Leistungen der comfuse GmbH beauftragt und dies nicht mit der comfuse GmbH abgestimmt hat, ist der Kunde allein für dadurch entstandene Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und trägt die bei der comfuse GmbH dadurch entstehenden Mehraufwände.

Für die Vertraulichkeit von Passwörtern, welche der Kunde für den Zugang zu seinen Daten oder Webseiten von der comfuse GmbH erhält, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Die Kennwörter sind vor Missbrauch und unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Schäden, welche im Zusammenhang mit einem vom Kunden zu verantwortenden Missbrauch eines Zugangspasswortes entstehen, sind von diesem in vollem Umfange zu tragen.

Der Kunde benennt der comfuse GmbH einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.

Der Kunde wird auftretende Fehler der comfuse GmbH unverzüglich mitteilen und diese bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, der comfuse GmbH auf deren Anforderung Mängelberichte in Textform vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

Der Kunde hat dem Personal der comfuse GmbH, soweit für die Durchführung der Leistung erforderlich, den Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden und dessen IT-Infrastruktur zu gestatten. Der Kunde hält auch die für die Durchführung der Pflegearbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.

Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Mitwirkungsleistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und hat dies Auswirkungen auf die von der comfuse GmbH zu erbringenden Leistungen, so kann die comfuse GmbH – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarung (z. B. Änderungen des Zeitplans und/oder der Vergütung) verlangen und etwaig entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt.

Soweit der Kunde der comfuse GmbH personenbezogene Daten von Dritten übermittelt, obliegt es dem Kunden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenüber diesen Dritten einzuhalten.

IX. Abnahme

Sofern von der comfuse GmbH werkvertragliche Leistungen geschuldet werden, gilt folgendes.

Nachdem die comfuse GmbH dem Kunden die Abnahmebereitschaft der entsprechenden Leistung anzeigt hat, verpflichtet sich der Kunde die Abnahme des Werkes innerhalb angemessener und sachgerechter Frist zu erklären. Die Frist bestimmt sich im Einzelfall nach den Einzelheiten des Auftrags, sollte jedoch grundsätzlich nicht länger als 14 Tage betragen.

Schlägt die Abnahme fehl, übergibt der Kunde der comfuse GmbH eine detaillierte Auflistung aller die Abnahme hindernden Fehler und Beanstandungen. Die comfuse GmbH ist berechtigt, gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

Die Abnahme des Kunden erfolgt schriftlich oder in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde eine Abnahme nicht verweigern.

Erfolgt eine produktive Nutzung des Kunden von werkvertraglichen Leistungen der comfuse GmbH, so gilt dies als Abnahme. Einer ausdrücklichen Abnahme in Schrift- oder Textform bedarf es in solchen Fällen nicht.

X. Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, auf Subunternehmer zu übertragen. Die Verantwortung verbleibt bei dem Anbieter.

XI. Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:

Im Falle des Anspruchs eines Unternehmers auf Nacherfüllung, Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache verjähren die Ansprüche innerhalb eines Jahres. Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.

Der Kunde ist verpflichtet, der comfuse GmbH die Untersuchung der von ihm gerügten Waren für die Durchführung einer Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung zuzulassen und die Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Die comfuse GmbH hat das Recht, nach eigener Wahl die Mangelbeseitigung oder Nachlieferung am Einsatzort der Ware vorzunehmen. Im Falle der Versendung der Ware zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, die Originalverpackung zu verwenden oder auf eigene Kosten für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Soweit von dem Kunden zusätzlich die Rückübersendung der Ware nach Mängelbeseitigung oder Nachlieferung gewünscht wird, sind die Kosten für die geeignete Verpackung und Versendung durch die comfuse GmbH von dem Kunden zu tragen.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beziehen sich nicht auf Fehler welche durch den gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Installation durch den Kunden, eigenhändige Reparaturversuche sowie Bedienungsfehler des Kunden einschließlich der unfachgemäßen Änderung der Hard- und Softwareausstattungen zurückzuführen sind.

Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit (z. B. als Marke) der erstellten Leistungen übernimmt die comfuse GmbH keine Gewährleistung.

Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- oder Software gegen Manipulation durch Dritte mit 100%iger Sicherheit zu schützen. Die comfuse GmbH kann daher gegenüber dem Kunden nur gewährleisten, dass von der comfuse GmbH eingesetzte oder bereitgestellte Hard- sowie Software zum Überlassungszeitpunkt gem. Leistungsbeschreibung und Sicherheitsumfang des Herstellers / Drittanbieters funktioniert.

Sofern vom Anbieter erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Vergütung erfasst sind, trägt der Kunde die Kosten einschließlich eventuell anfallender Reisekosten und Spesen nach Maßgabe der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Stunden- und Reisekostenansätze des Anbieters. Dies insbesondere, wenn der Kunde eine unzutreffende Fehlermeldung durch ausreichende und zumutbare Beschäftigung mit dem Fehler selbst hätte vermeiden können.

Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Anwendungen des Kunden nicht gegen die geltenden Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliance Vorschriften, ISO Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden.

XII. Haftung

Die comfuse GmbH haftet für Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt wie folgt: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist; aufgrund sonstiger zwingenden gesetzlichen Haftung.

Verletztet die comfuse GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der comfuse GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Im Übrigen ist die Haftung der comfuse GmbH ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der comfuse GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, alle seine an die comfuse GmbH übergebenen Materialien (insbesondere Daten, Texte, Bilder, Videos und Grafiken) selbst zu sichern. Bei einem von der comfuse GmbH zu vertretenen Verlust von diesen Materialien haftet die comfuse GmbH daher nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung dieser Materialien erforderlich ist.

XIII. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des Anbieters weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen und daher auch jedes Abwerben von Mitarbeitern des Anbieters selbst oder durch Dritte während der Laufzeit der Zusammenarbeit sowie innerhalb vorbezeichneten Jahresfrist zu unterlassen. Der Anbieter ist berechtigt Schadensersatz geltend zu machen.

XIV. Datenschutz, Geheimhaltung

Informationen über den Umfang der Nutzung von personenbezogenen Daten können auf der Webseite der comfuse GmbH unter den Datenschutzhinweisen abgerufen werden.

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung des Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

XV. Beschwerden / Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Die comfuse GmbH ist stets bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus mit ihr abgeschlossenen Verträgen und Beschwerden einvernehmlich beizulegen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die comfuse GmbH nicht verpflichtet und bietet die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht an.

XVI. Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Osnabrück. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XVII. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular für Verbraucher

Verbrauchern, die einen Vertrag mittels „Fernabsatz“ abschließen, steht folgendes Widerrufsrecht zu. "Fernabsatz" - Verträge sind Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, also z. B. über das Internet, während eines Telefonats, per E-Mail, Brief oder Fax.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (comfuse GmbH, Mercatorstr. 9, 49080 Osnabrück, Tel: 0541-1309900, Fax: 0541-13099090, E-Mail: info@comfuse.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
comfuse GmbH, Mercatorstraße 9, 49080 Osnabrück, Fax: 0541-13099090, E-Mail: info@comfuse.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

bestellt am ____

erhalten am ____

Name des/der Verbraucher(s) _____

Anschrift des/der Verbraucher(s) ___

Unterschrift des/der Verbraucher(s) ____
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Ort, Datum __

(Unzutreffendes streichen)


Bereich
Interessen